Die SdpZ fördert höchstens 50% der Gesamtkosten des Vorhabens,
die übrigen 50% müssen mit Eigen- oder Drittmitteln finanziert werden. Angepasst an die
aktuellen Kurse von Währungen werden maximale Zuschusshöhen in Euro. Im Jahr
2019 beträgt der maximale Zuschuss 18.800 Euro (80.000 PLN) oder 7.000 Euro (30.000
PLN).
Ebenfalls
verändern sich die Bedingungen der Mittelfreigabe für Projekte, die von
der SdpZ gefördert werden. Im Falle einer Auszahlung der Mittel in
Teilbeträgen wird maximal 50 % des Zuschusses vor der Endabrechnung des
Projektes ausgezahlt. Die übrigen 50 % werden dem Zuschussempfänger erst
nach Einreichung der ordnungsgemäßer Endabrechnung überwiesen.
Projekte,
die im Rahmen der neuen Grundsätze durchgeführt werden, müssen gemäß
dem im Antrag angegebenen Zeitplan umgesetzt und spätestens bis zum 31.
Dezember des Jahres durchgeführt werden, für das der Zuschuss gewährt
wurde. Die Umsetzung des Projekts sollte nicht länger als 12 Monate
dauern.
Wettbewerbe für Projekte mit den Schwerpunkten Kultur /
künstlerische Vorhaben sowie Bildung werden von der Stiftung
fortgeführt. Mehr Informationen zu den Wettbewerben finden Sie auf unserer Seite unter: sdpz.org/zuschussantrage/laufende-ausschreibungen/.