02.01.17

Grundsätze der Projektförderung

Die SdpZ fördert höchstens 50% der Gesamtkosten des Vorhabens, die übrigen 50% müssen mit Eigen- oder Drittmitteln finanziert werden. Angepasst an die aktuellen Kurse von Währungen werden maximale Zuschusshöhen in Euro. Im Jahr 2019 beträgt der maximale Zuschuss 18.800 Euro (80.000 PLN) oder 7.000 Euro (30.000 PLN).

Ebenfalls verändern sich die Bedingungen der Mittelfreigabe für Projekte, die von der SdpZ gefördert werden. Im Falle einer Auszahlung der Mittel in Teilbeträgen wird maximal 50 % des Zuschusses vor der Endabrechnung des Projektes ausgezahlt. Die übrigen 50 % werden dem Zuschussempfänger erst nach Einreichung der ordnungsgemäßer Endabrechnung überwiesen.

Projekte, die im Rahmen der neuen Grundsätze durchgeführt werden, müssen gemäß dem im Antrag angegebenen Zeitplan umgesetzt und spätestens bis zum 31. Dezember des Jahres durchgeführt werden, für das der Zuschuss gewährt wurde. Die Umsetzung des Projekts sollte nicht länger als 12 Monate dauern.

Wettbewerbe für Projekte mit den Schwerpunkten Kultur / künstlerische Vorhaben sowie Bildung werden von der Stiftung fortgeführt. Mehr Informationen zu den Wettbewerben finden Sie auf unserer Seite unter: sdpz.org/zuschussantrage/laufende-ausschreibungen/.